Sicherheits Informationen zu Geländer mit horizontalen Traversen.
Geländer mit horizontalen Taversen sind:
Zusatzelmente rein ästhetischer Art, in spezifisch bauherrenseitig geforderter Ausführung.
Die Bauherrschaft nimmt zur Kenntnis, dass diese Elemente nicht den sicherheitstechnischen
Anforderungen an die üblicherweise betreffend Geländer und Brüstungen geltenden einschlägigen
Norm SIA 358:2010, insbesondere mit Bezug auf Art. 3.1 und 3.2 hinsichtlich der Anforderungen an Schutzelemente
in Bezug auf Höhe und geometrische Ausbildung, genügen. Mit Annahme unserer Offerte wird eine allfällige
Haftung des Unternehmers aus Nichtübereinstimmung der Zusatzelemente mit den sicherheitstechnischen
Standards vollumfänglich wegbedungen, womit sich die Bauherrschaft ausdrücklich einverstanden erklärt.